Indikation zur stationären medizinischen Rehabilitation bei Hausarztpatienten mit chronischen psychischen Erkrankungen und Teilhabebeeinträchtigungen
Hintergrund:
Psychische Erkrankungen gehen vielfach mit Beeinträchtigungen in der Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben einher. Es ergibt sich daraus häufig die Indikation für eine stationäre Rehabilitation. Patient*innen, die bereits einmal in Reha waren (RO, RR), sind im Vergleich zu solchen ohne bisherige Reha dadurch gekennzeichnet, dass sie kränker sind, mehr Fähigkeits- und Teilhabeprobleme haben und insgesamt verschiedene Behandlungen erfahren haben. Sie haben mehr psychiatrische, psychotherapeutische und sonstige Behandler*innen, nehmen häufiger Psychopharmaka, haben mehr somatische Krankheiten, stärkere Fähigkeits- und Teilhabebeeinträchtigungen (Mini-ICF-APP, IMET) und haben häufiger einen GdB.
Derartige Patient*innen werden langzeitig vor allem von Hausärzt*innen behandelt, die auch wichtige Vermittler*innen bei der Einleitung einer Rehabilitationsmaßnahme sind. Allerdings weisen die Rentenversicherer darauf hin, dass in vielen Fällen von Erwerbsminderungsrenten vorab keine Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt wurde. Es stellt sich die Frage, bei welchen Hausarztpatient*innen eine Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt wird oder durchgeführt werden sollte.
Methode:
Eine prototypisch repräsentative Stichprobe von 307 Patient*innen aus 40 Hausarztpraxen wurde von einer oder einem psychosomatischen Konsiliar*ärztin untersucht, einschließlich (Reha-)Behandlungsvorgeschichte, Krankheitsstatus und Teilhabe. Es wurde geprüft, welche Behandlungsoptionen vorliegen und ob aktuell eine Rehaindikation vorliegt. Bei der Hälfte der Patient*innen wurden die Hausärzt*innen über die Konsilempfehlung informiert und ein halbes Jahr später nachgefragt, ob diese umgesetzt wurden.
Ergebnisse:
Bei 64 % der Patient*innen mit chronischen psychischen Erkrankungen war bislang keine psychosomatische Reha erfolgt und auch keine Indikation gegeben. Bei 5,2 % wurde bereits einmal eine stationäre psychosomatische Rehabilitation durchgeführt, und jetzt nicht nochmals eine Rehaindikation gestellt. Bei 27 % wurde bislang noch keine Rehamaßnahme durchgeführt, wurde jetzt aber konsiliarärztlich erstmals empfohlen. Bei 3,6 % war schon einmal eine psychosomatische Reha durchgeführt worden und dennoch vom Konsiliararzt oder der Konsiliarärztin eine Wiederholungsreha als sinnvoll erachtet. Patient*innen, die bereits einmal in Reha waren, sind kränker und haben mehr Fähigkeits- und Teilhabeprobleme.
Patient*innen, bei denen aus Sicht des Konsiliararztes oder der Konsiliarärztin erstmalig eine psychosomatische Rehabilitation erwogen werden sollte, haben primär arbeitsbezogene Probleme und nur zu einem geringeren Ausmaß aktuelle psychische und somatische Beeinträchtigungen. Von 35 Patient*innen, bei denen der Konsiliararzt oder die Konsiliarärztin die Neubeantragung einer psychosomatischen Rehabilitation empfahl, wurde bei 13 im Verlauf der folgenden 6 Monate ein Antrag gestellt.
Schlussfolgerung:
Da Hausärzt*innen eine zentrale Position bei der Betreuung von Langzeitkranken mit Teilhabebeeinträchtigungen haben, sollten Maßnahmen zur Förderung einer MBOR-Orientierung auch bei ihnen erfolgen. Dazu gehört auch eine verbesserte und erleichterte Kooperation bei der Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen inklusive einer transparenten Begutachtung.