Die Mini-ICF-APP-Family: Fremd- und Selbsteinschätzung von Fähigkeiten, fähigkeitsorientierte Arbeitsplatzbeschreibung und Wohnfähigkeit
Arbeits(un)fähigkeitsfeststellungen oder auch Beantragungen von Wiedereingliederungshilfen erfordern nachvollziehbare Begründungen. Darzulegen ist, ob es sich um krankheitsbedingte Beeinträchtigungen handelt (zum Beispiel Probleme mit der Kontaktfähigkeit bei sozialer Phobie), diese zu quantifizieren und zu erläutern, in welchem Maße sie mit Arbeitsanforderungen in Konflikt geraten (zum Beispiel nicht ganztags Kundinnen- und Kundengespräche durchführen können, es besteht Unterstützungsnotwendigkeit durch eine Kollegin oder einen Kollegen), und wie ein leidensgerechter Arbeitsplatz aussehen könnte (zum Beispiel die extrovertierte Kollegin oder der extrovertierte Kollege macht die Kundengespräche, der Patient oder die Patientin macht Telefondienst und Buchhaltung).
Seit der Entwicklung des Fremdratings zur Beschreibung von Fähigkeitsbeeinträchtigungen Mini-ICF-APP hat sich dieses Instrument in der Praxis der sozialmedizinischen Begutachtung verbreitet. Die 13 psychischen Fähigkeitsdimensionen dienen in diesem Sinne als eine Art Gliederungsmatrix für einen (Arbeits- und Leistungs-) Fähigkeitsbefund. Im Unterschied zum psychopathologischen Befund sind Fähigkeiten/Beeinträchtigungen immer nur in Bezug zu einem konkreten Kontext quantifizierbar: Jemand ist nicht „unfähig“ oder „fähig“ per se, sondern immer nur „unfähig oder fähig zu etwas".
Das Mini-ICF-APP wird in sozialmedizinischen Leitlinien empfohlen. Das Instrument ist als Selbstratingversion und für weitergehende sozialrechtlich relevante Fragestellungen weiterentwickelt worden: selbstständige Wohnfähigkeit, fähigkeitsorientierte Arbeitsplatzbeschreibung für die Herstellung passender Arbeitsplätze im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes.