Die Begutachtung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit
Psychische Erkrankungen bieten oft einen Anlass, Kundinnen und Kunden im Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit (BA) begutachten zu lassen. Viele dieser Menschen befinden sich in einer Ausnahmesituation - sei es aufgrund der neu eingetretenen Arbeitslosigkeit, die als tiefe Lebenskrise erlebt wird, oder aufgrund mannigfaltiger psychologischer Probleme, die im Gefolge von längerer Arbeitslosigkeit entstanden oder ihr vorangegangen sind.
Kernaussagen
- Die Begutachtung von arbeitslosen Menschen mit psychischen Erkrankungen sollte mehrdimensional erfolgen, den psychosozialen Hintergrund der Erkrankung ausleuchten und, ohne die Auswirkungen der erlebten Stressoren und gegebenenfalls Traumatisierungen auszublenden, einer ressourcenorientierten und fähigkeitsbezogenen Betrachtungsweise Raum geben.
- Es ist nur selten direkt aus der psychiatrischen Diagnose ableitbar, welche individuellen Leistungseinschränkungen daraus resultieren. Entscheidend ist vielmehr, wie sich die Person zu ihrer Erkrankung verhält und welche Einstellung sie ihr gegenüber entwickelt.
- Die Beschreibung von psychischen Funktionen nach der ICF-Systematik dient auch dazu, genauer die Ressourcen des Einzelnen in den Blick zu bekommen.
- Ein besonderes Augenmerk ist bei der Begutachtung vor allem von langzeitarbeitslosen Menschen auf die Frage zu richten, ob traumatische Vorerfahrungen bestehen, deren Folgen in die Gegenwart hineinwirken und die Persönlichkeitsstruktur dadurch nachhaltig erschüttern.