News

24.06.2025 | Jetzt anmelden: Neue REHADAT-Seminartermine

Wichtige Bausteine für Teilhabe: Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen

Hilfsmittel können bei einer Behinderung, einer plötzlichen Erkrankung oder einem Unfall eine wertvolle Unterstützung sein. Die Vielfalt an Hilfsmitteln und Technologien bietet eine wichtige Grundlage für die Teilhabe am beruflichen und sozialen Leben. Häufig stellen sich jedoch viele Fragen: Welche Hilfsmittel gibt es? Wen kann man ansprechen? Wer finanziert Hilfsmittel für den Alltag oder Beruf?

Im Seminar gehen wir zunächst auf die Hilfsmittelversorgung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein. Anschließend zeigen wir wichtige Aspekte der behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung mit Hilfsmitteln und technischen Arbeitshilfen auf.

Das kostenfreie Seminar ist für die Weiterbildung von „Certified Disability Management Professionals“ (CDMP) mit zwei Stunden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) anerkannt.

Neue Termine für die Online-Hilfsmittelseminare: 

  • 30. Juli 2025, 10 – 12 Uhr
  • 24. September 2025, 10 – 12 Uhr

Hier können Sie Details nachlesen und sich anmelden:  www.rehadat.de/aktuelles/seminare

(pt)

 

 

04.06.2025 | Newsletter veröffentlicht

Was ist neu bei REHADAT?

 

Der aktuelle REHADAT-Newsletter mit Neuigkeiten zu REHADAT und zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist online!

Themen sind:

  • REHADAT-Ersparnisrechner mit neuen Beträgen für Ausgleichsabgabe
  • Interview: Chancen sehen, nicht Defizite
  • Gute Praxis: Barrierefreier Campus der SMS group
  • Kurz erklärt: Was sind KI-gestützte Hilfsmittel?
  • Statistik zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
  • Urteil stärkt Rechte von Versicherten bei selbst beschafften Hörgeräten
  • Maßnahmen-Finder jetzt auch in Leichter Sprache
  • DIN-Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache
  • Jetzt an Umfrage beteiligen: Wie kann betriebliche Inklusion gelingen?
  • Filmtipp: WIR WOLLEN MEHR – Arbeit ohne Barrieren
  • IRMA – Internationale Reha- und Mobilitätsmesse für Alle
  • REHADAT beim Digitaltag 2025: Jetzt anmelden!

Zur aktuellen Ausgabe: Newsletter | REHADAT
(Br)

02.06.2025 | Welttag für assistive Technologien am 4. Juni 2025

Aktionstag des Büros der Vereinten Nationen für Projektdienste

© UNOPS

Das Büro der Vereinten Nationen für Projektdienste (UNOPS) ruft Einzelpersonen, Organisationen, Unternehmen und politische Entscheidungsträger dazu auf, sich am ersten Welttag für assistive Technologien am 4. Juni 2025 zu beteiligen.

Ziel des Aktionstags ist es, den Zugang zu assistiven Technologien (AT) in allen Lebensbereichen – von Gesundheit bis Bildung – zu verbessern, erfolgreiche Initiativen sichtbar zu machen und die Stimmen der Nutzer:innen hinsichtlich der Vorteile und Barrieren stärker in den Fokus zu rücken. Alle Nutzer:innen von assistiven Technologien sind beispielsweise eingeladen, Fotos oder Videos zu teilen, die zeigen, wie AT ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.

Hier erfahren Sie mehr über den Aktionstag in englischer Sprache: World AT Day 2025 - Unlock The Everyday

(pt)

20.05.2025 | Neue Hilfsmittel-Richtlinie in Kraft getreten

Änderungen sollen die Versorgungspraxis erleichtern

© REHADAT

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Änderungen der Hilfsmittel-Richtlinie (HilfsM-RL) sind am 16. Mai 2025 in Kraft getreten. Ziel der Neuerungen ist es, die Versorgung von Versicherten mit schweren oder komplexen Behinderungen zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Wesentliche Änderungen beinhalten:

  • Stärkung der Teilhabe: Ein Versorgungsanspruch besteht unter anderem, wenn eine Behinderung bei der Befriedigung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens auszugleichen ist und um dadurch auch die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe zu fördern. Dies gilt jedoch nicht, wenn es sich um Leistungen anderer Leistungsträger handelt. Versicherte können einen Teilhabeplan durch die Krankenkasse verlangen (§§ 3, 10 HilfsM-RL)
  • Erleichterung der Fernverordnungen: Hilfsmittelverordnungen dürfen künftig auch per Videosprechstunde und in Ausnahmefällen nach dem telefonischen Kontakt ausgestellt werden (§ 6 HilfsM-RL).
  • Bedarfsermittlung und Verordnung: Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können Fremdbefunde oder einen Teilhabeplan für die Bedarfsermittlung heranziehen und die Verordnung durch weitere konkretisierende Unterlagen ergänzen (§§ 6, 7 HilfsM-RL)

Hintergrundinformationen:

Die Änderungen der Hilfsmittel-Richtlinie basieren auf dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), das im März 2025 in Kraft trat und eine Vereinfachung der Hilfsmittelversorgung für Patientinnen und Patienten in sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit schweren Behinderungen (MZEB) vorsieht.

Die Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA regelt die Verordnung von Hilfsmitteln durch Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Krankenhäuser im Entlassmanagement, einschließlich der Voraussetzungen und Inhalte der Verordnung. Sie enthält spezifische Regelungen für Seh- und Hörhilfen und legt Anforderungen an das vom GKV-Spitzenverband zu erstellende Hilfsmittelverzeichnis fest.

Hier gelangen Sie zur aktuellen Hilfsmittel-Richtlinie: www.g-ba.de/richtlinien

(pt)

13.05.2025 | Bundesteilhabepreis 2025

Vorbildliche Projekte der digitalen Teilhabe

Zum sechsten Mal wurde am 12.05.2025 der Bundesteilhabepreis verliehen. Im Rahmen der jährlichen Inklusionstage überreichte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, den drei Preisträgerinnen und Preisträgern eine Urkunde. Der Wettbewerb zum Thema „DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“ zeichnet bundesweit herausragende Projekte aus und ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert.

Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: „Die heute ausgezeichneten Projekte zeigen, dass digitale Teilhabe möglich ist. Es sind gute Ideen, die bei ihrer Entwicklung stets Menschen mit Behinderungen mit einbezogen haben. Neue, barrierefreie Orte der Bildungsarbeit wurden geschaffen – und eine App, die die Nutzenden zum Mitmachen einlädt. Auf diese Weise kann auch Digitalisierung inklusiv werden.“

Die Preisträger des Bundesteilhabepreises 2025 sind:

  1. Preis: Projekt: PIKSL Labor Düsseldorf
    In diesem öffentlichen, inklusiven Begegnungsort für Menschen mit und ohne Behinderungen beantwortet ein inklusives Tandem Fragen der Besucherinnen und Besucher rund um das Thema Digitalisierung. https://piksl.net/standorte/duesseldorf/
  1. Preis: Projekt: bvkm aktiv – eine App für Menschen mit Behinderung
    Die kostenfreie App „bvkm aktiv“ ermöglicht Menschen mit Behinderungen direkten, selbstbestimmten Zugang zu Informationen und interaktiven Beteiligungsangeboten.
    https://leichte-sprache.bvkm.de/topics/der-bvkm-hat-eine-app/
  1. Preis: Projekt: Mobiles Medienlabor – Medienbildung für Alle
    Der „Medienbus“  ist eine mobile Medien-Lern- und Hilfe-Werkstatt für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Unterstützungsbedarf, die im ländlichen Raum leben.
    https://medien-bus.de

Informationen zum Bundesteilhabepreis finden Sie auf www.bundesteilhabepreis.de