Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Konzepte und Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.
In den Fachbeiträgen D werden rechtliche Entwicklungen und neue Gesetzesvorhaben zum Rehabilitations- und Teilhaberecht sowie ihre Auswirkung auf die Praxis thematisiert. Das Forum D bietet somit besondere Gelegenheit, Probleme, die sich im Rahmen der praktischen Umsetzung neuer Gesetze oder Verordnungen abzeichnen, frühzeitig aufzugreifen. Zudem werden hier die Umsetzung der
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und hiermit in Zusammenhang stehende juristische Fragestellungen in Deutschland und darüber hinaus diskutiert.
Aus Anlass des zwanzigjährigen Bestehens des neunten Sozialgesetzbuchs zieht der Autor Bilanz, inwiefern die 2001 formulierten Anforderungen an das Gesetz umgesetzt wurden und ob die Reform des
SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz einen Beitrag zur Erfüllung der ursprünglichen Zielsetzung leisten konnte.
Er kommt zu dem Schluss, dass sich das Teilhaberecht insbesondere beim Leistungs-, Leistungserbringungs- und Vergütungsrecht auseinanderentwickelt und die Bestimmungen des
SGB IX durch die Rehabilitationsträger nicht immer eingehalten werden. Zudem bestehe Unter-, Über- und Fehlversorgung im Bereich der medizinischen Rehabilitation. Der Autor schlägt daher eine umfassende Revision und Weiterentwicklung des
SGB IX anhand von 13 Punkten vor.