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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: (Muster-)Kursbuch Sozialmedizin

auf Grundlage der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Bundesärztekammer (BÄK)

Quelle:

Berlin: Eigenverlag, 2022, 2. Auflage, Stand: 17./18.02.2022, 20 Seiten

Jahr:

2022

Der Text ist von:
Bundesärztekammer (BÄK)

Den Text gibt es seit:
2022

Online-Publikation anzeigen (PDF | 327 KB)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Bei den (Muster-)Kursbüchern der Bundesärztekammer handelt es sich um methodische Empfehlungen, Lehr- und Lerninhalte sowie Lernziele für die in der jeweiligen Zusatz-Weiterbildung geforderten Kurse nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung und den (Muster-)Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung.

Sozialmedizin ist das medizinische Fachgebiet des Zusammenhangs von Medizin und Gesellschaft. Sozialmedizin fokussiert auf die Wechselwirkung zwischen Krankheit beziehungsweise Gesundheit und Gesellschaft sowie die größtmögliche Teilhabe an allen Lebensbereichen, auch wenn die Funktionsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt ist.

Sozialmedizinische Expertise ist erforderlich bei der Interpretation von Begriffen wie Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Invalidität, aber auch Rehabilitation, Rente, ebenso Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), Grad der Behinderung (GdB) und Grad der Schädigungsfolgen (GdS), Leistungsvermögen, Teilhabe und den damit verbundenen Versicherungsansprüchen. Angewandte Sozialmedizin zeigt Zusammenhänge zwischen den Bedingungen und Ausprägungen von Gesundheit, Krankheit und Behinderung sowie deren angemessener Versorgung auf.

Die Sozialmedizin soll als Brückenfach zu anderen Disziplinen der Fachärztin/dem Facharzt Orientierung geben zu Sozialprinzipien, sozialer Kompetenz, sozialer Gerechtigkeit und Sozialethik als Normativ für eine bedarfsgerechte Verteilung von Leistungen zu Lasten der Solidargemeinschaft.

Die Weiterbildung befähigt Ärzte,

  • die Versorgung der von Krankheit und (drohender) Behinderung betroffenen Menschen innerhalb des gegliederten Systems der sozialen Sicherung zu bahnen und diese Personen zu beraten,
  • sie fachgerecht für Sozialleistungsträger und Versicherungen zu begutachten,
  • auf der Grundlage des bio-psycho-sozialen Modells der WHO frühzeitig Teilhabebedarfe zu erkennen und festzustellen,
  • die verschiedenen Leistungen untereinander sowie mit anderen Versorgungsformen im Gesundheits- und Sozialsystem unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben zu vernetzen und
  • Ressourcen des Gesundheits- und Sozialsystems zielgerichtet und nachhaltig zu nutzen.

[Aus: Information der Herausgebenden]

Wo bekommen Sie den Text?

Bundesärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern
https://www.bundesaerztekammer.de/

Referenznummer:

R/NV2878

Informationsstand: 01.04.2026