Icon Literatur
Icon Zeitschriftenbeitrag

Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Ist der Begriff Lernbehinderung noch zeitgemäß?

Bibliographische Angaben

Autor/in:

Eser, Karl-Heinz

Herausgeber/in:

LERNEN FÖRDERN - Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Lernbehinderungen e.V.

Quelle:

Lernen fördern, 2022, 42(4), Seite 18-22, Stuttgart: Eigenverlag, ISSN: 0720-8316

Jahr:

2022

Der Text ist von:
Eser, Karl-Heinz

Der Text steht in der Zeitschrift:
Lernen fördern, 42(4), Seite 18-22

Den Text gibt es seit:
2022

Inhaltliche Angaben

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

LERNEN FÖRDERN ist als Bundesverband „Zur Förderung von Menschen mit Lernbehinderungen“ ausgewiesen. Angesichts gesellschaftlicher und sprachbereinigender Entwicklungen ist die Frage berechtigt, ob dieser Personenkreis „mit Lernbehinderungen“ - einschließlich betroffener Erwachsener geht es in Deutschland um etwa 2 Millionen Menschen - heute noch angemessen bezeichnet wird.

Die wechselnden Schul- bzw. Personenkreisbezeichnungen waren und sind im Kern auf die immer gleiche Schüler:innengruppe gerichtet. Es sind junge Menschen, deren Lern- und Leistungsverhalten hinsichtlich Zeit und Intensität stark beeinträchtigt ist, fließende Übergänge eingeschlossen. Traditionell verortete Fachvertreter:innen verwenden die Begriffe lerbehindert“ und Lernbehinderung“ nach wie vor ohne nachhaltige Abgrenzungs- und Abwertungsbemühungen.

Dass das ohne Weiteres zulässig erscheint, wird mit Blick auf die Setzungen der ICF deutlich. Hier haben haben die Begriffe „Lernbehinderung“ und „Lernbeeinträchtigung“ je nach Perspektive, mit und ohne Berücksichtigung der Kontextfaktoren Umwelt und Personenanteile, einen festen Platz.

Wo bekommen Sie den Text?

LERNEN FÖRDERN
https://lernen-foerdern.de/publikationen/zeitschrift/

Weitere Informationen zur Veröffentlichung

LERNEN FÖRDERN
https://lernen-foerdern.de/publikationen/zeitschrift/

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Referenznummer:

R/ZS0077/0126

Informationsstand: 22.03.2023