Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Konzepte und Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.
Die Fachbeiträge E beschäftigen sich mit rechtlichen Fragen der Träger und Anbieter sozialer Dienste und Einrichtungen der Rehabilitation im Verhältnis zu Leistungsträgern, anderen öffentlichen Stellen oder untereinander. Besonders wird das Leistungserbringungsrecht in den Blick genommen. Ebenso werden mit diesen Bereichen zusammenhängende Fragen des Verbraucherschutzes aufgegriffen. Inhalte sind unter anderem Störungen bei Vertragsverhandlungen (Schiedsstellenverfahren), Abrechnung von Leistungen, Auswirkungen von Qualitätsanforderungen und das Heimrecht. Über Fragen zu Ansprüchen auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe können Sie sich in Forum A informieren.
Die Autorin setzt sich mit den speziellen Anforderungen an eine Psychosoziale Beratung für substituierte opioidabhängige Personen sowie der Herleitung einer Leistungsgewährung aus Kapitel 8
SGB IX auseinander. Den Rückgriff auf § 125 Absatz 3 Satz 4
SGB IX oder § 132
SGB IX als mögliche Option zur Weiterentwicklung der Leistungen sieht sie als erforderlich, da die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Bereich der Drogenhilfe bisher wenig Berücksichtigung gefunden habe und eine Fortführung der rechtlichen Diskriminierung der Betroffenen nicht ausgeschlossen werden könne.
Die Autorin erläutert zunächst ausführlich die Bedeutung der Psychosozialen Beratung als eine etablierte fachspezifische Maßnahme, um Suchterkrankten auf dem Weg aus der Abhängigkeit ein wichtiges Unterstützungsangebot zu unterbreiten und geht sodann auf die bundesweit sehr heterogene Landschaft der Leistungsgewährung und -finanzierung ein. Diese reiche von der Befürwortung eines Individualanspruchs durch Anwendung des
SGB IX bis hin zu einer freiwilligen Leistung im Rahmen der Daseinsvorsorge.
Unter Darstellung der besonderen Lebenssituation opioidabhängig Erkrankter im Licht der
ICF geht die Autorin auf das vorhandene Leistungsangebot der Psychosozialen Beratung ein und gibt Hinweise zu einer möglichst niedrigschwelligen Weiterentwicklung. Abschließend leitet sie auf der Grundlage der
UN-
BRK einen Weg zur Anwendung der § 125 Absatz 3 Satz 4
SGB IX oder § 132
SGB IX im Rahmen der Eingliederungshilfe her und empfiehlt seine Erprobung.