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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18.12.2024

Obertitel:

Stellungnahmen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung

Quelle:

Berlin: Eigenverlag, 2025, 3 Seiten

Jahr:

2025

Der Text ist von:
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung

Den Text gibt es seit:
2025

Online-Publikation anzeigen (PDF | 230 KB)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren circa 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland.

Ethisches Fundament der Zusammenarbeit der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft.

Ihre zentrale Aufgabe sehen die Fachverbände in der Wahrung der Rechte und Interessen von Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in einer sich immerfort verändernden Gesellschaft.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung bedanken sich für die Möglichkeit zu dem oben genannten Referentenentwurf (RefE) Stellung zu nehmen. Vorgesehen sind im Wesentlichen Änderungen an den versorgungsmedizinischen Grundsätzen in Teil A der Anlage zu § 2 VersMedV. Diese allgemeinen Grundsätze gelten für alle Begutachtungen zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) oder eines Merkzeichens und bilden somit die Grundlage für die besonderen Begutachtungsgrundsätze in Teil B der Anlage.

Vor diesem Hintergrund beurteilen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung die Bezugnahme auf die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) in den Vorbemerkungen ambivalent. Sofern nur hinsichtlich der Begrifflichkeiten ein Bezug zur ICF hergestellt werden soll, ist dies aus Sicht der Fachverbände unschädlich. Die ICF sollte aber keinesfalls als konzeptionelle Rechtfertigung herangezogen werden können, um im Rahmen der anstehenden Überarbeitung des Teils B die Höhe der GdB abzusenken, weil etwa abstrakt von einer guten Hilfsmittelversorgung oder einer zunehmend barrierefreien Standardumwelt ausgegangen wird.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung begrüßen, dass viele der problematischen Regelungen aus dem früheren RefE vom 28.08.2018 in dem vorliegenden RefE nicht mehr enthalten sind.

[Aus: Information der Herausgebenden]

Wo bekommen Sie den Text?

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V.
https://www.diefachverbaende.de/

Referenznummer:

R/NV8718x02

Informationsstand: 22.05.2025