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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Heilmittel-Richtlinie

Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (HeilM-RL)

Bibliographische Angaben

Obertitel:

Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Quelle:

Berlin: Eigenverlag, 2023, in Kraft getreten am: 12.04.2023, 105 Seiten

Jahr:

2023

Der Text ist von:
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Den Text gibt es seit:
2023

Online-Publikation anzeigen (HTML)

Inhaltliche Angaben

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

In Kraft getreten am:

01.04.2023

Geändert am:

18.03.2021 BAnz AT 15.04.2021 B3

Fassung vom:

21.12.2011 / 15.03.2012 BAnz AT 10.04.2012 B2

Die Richtlinie regelt die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie durch Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements, insbesondere die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten sowie die Zusammenarbeit der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte mit den Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringern.

Bestandteil der Richtlinie ist ein Verzeichnis verordnungsfähigen Maßnahmen (Heilmittelkatalog) und eine Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf. Zudem sind in der Richtlinie vom G-BA geprüfte, nicht verordnungsfähige Heilmittel aufgeführt.

Aufgrund der Corona-Pandemie gelten für Heilmittelverordnungen Sonderregelungen, die sich in der Richtlinie niederschlagen.

Wo bekommen Sie den Text?

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
https://www.g-ba.de/richtlinien/

Weitere Informationen zur Veröffentlichung

Referenznummer:

R/NV4988x02

Informationsstand: 14.12.2023