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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Begutachtung von Kindern und Jugendlichen: Begutachtung von Entwicklungsstörungen nach dem SGB XI

Autor/in:

Schefels, Joerg

Herausgeber/in:

k. A.

Quelle:

Der Medizinische Sachverständige (MedSach), 2016, 112. Jahrgang (Heft 5), Seite 226-230, Stuttgart: Gentner, ISSN: 0025-8490 (Linking)

Jahr:

2016

Der Text ist von:
Schefels, Joerg

Der Text steht in der Zeitschrift:
Der Medizinische Sachverständige (MedSach), 112. Jahrgang (Heft 5), Seite 226-230

Den Text gibt es seit:
2016

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Eltern von entwicklungsgestörten Kindern können in Deutschland Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nach dem SGB XI beantragen. Das Leistungsspektrum der Pflegekasse reicht dabei z. B. von Geld-, Kombinations- und Sachleistungen zur häuslichen Pflege, zusätzlichen Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz, Beiträgen zur sozialen Sicherung, Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen und Hilfsmitteln zur Pflege.

Die Empfehlung von Pflegeleistungen durch dem MDK setzt in der Regel einen Hausbesuch durch einen speziell für die Kinderbegutachtung geschulten MDK-Pflegegutachter voraus, der die Pflegebedürftigkeit des entwicklungsgestörten Kindes überprüft. Die Begutachtung ist deutlich aufwändiger als bei Erwachsenen. Kindliche Entwicklungsstörungen müssen im Hinblick auf die daraus resultierenden Störungen von Aktivitäten und Teilhabe nach ICF prognostisch eingeschätzt und von Normvarianten der sehr variabel ablaufenden kindlichen Entwicklung abgegrenzt werden.

Als Bewertungsgrundlage im SGB XI dienen dem MDK ausschließlich die so genannten „Katalogverrichtungen", um den über „das altersübliche Maß“ hinausgehenden Hilfebedarf in Grundpflege und Hauswirtschaft zu ermitteln. Die komplexen gesetzlichen Grundlagen für die Begutachtung und die Bewertungsmaßstäbe sind den Betroffenen oft nicht klar, so dass wegen einer vermeintlich falschen Bewertung des Hilfebedarfs in mehr als 10 % der Fälle dem Begutachtungsergebnis widersprochen wird.

Vermutlich nach 2017 soll das seit 1995 praktizierte Verfahren der „Minuten-Zählerei“ bei Ernährung, Körperpflege, Mobilität und Hauswirtschaft durch das NBA ("Neues Begutachtungsassessment") abgelöst werden. Dieser Beitrag ist keine offizielle Stellungnahme des MDK Nordrhein, sondern spiegelt lediglich die persönliche Erfahrung des Autors aus einer langjährigen kinderärztlichen Begutachtungspraxis wieder.

Wo bekommen Sie den Text?

MedSach - Zeitschrift für medizinische Sachverständige
Titel bis einschließlich 2025: Der Medizinische Sachverständige (MedSach)
https://www.medsach.de

MedSach - Zeitschrift für medizinische Sachverständige
Titel bis einschließlich 2025: Der Medizinische Sachverständige (MedSach)
https://www.medsach.de

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Referenznummer:

R/ZS0151/0182x03

Informationsstand: 15.12.2016