e310 Engster Familienkreis

Personen, die infolge Geburt oder Heirat verwandt sind oder andere Beziehungen, die von der Kultur als 'engster Familienkreis' anerkannt sind, wie Ehepartner, Lebensgefährten, Eltern, Geschwister, Kinder, Pflegeeltern, Adoptiveltern und Großeltern.

Exkl.
Erweiterter Familienkreis (e315); Persönliche Hilfs- und Pflegepersonen (e340);

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